
Von einer Sachgesamtheit spricht man bei mehreren selbständigen Sachen die im Geschäftsverkehr aufgrund ihrer inneren Verbindung einheitlich bezeichnet werden. Beispiel: Briefmarkensammlung, Geschäftsinventar, Warenlager. Sachgesamtheiten können unter Ihrer Bezeichnung schuldrechtlich verkauft werden. Für die Übereignung unter dieser Bezeichn...
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https://www.lexexakt.de/glossar/sachgesamtheit.php
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