
Unter dem Begriff Souveränität (frz. souveraineté, aus lat. superanus, „darüber befindlich, überlegen“) versteht man in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung. Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Souveränität

ist die im Absolutismus der frühen Neuzeit entwickelte höchste und unbeschränkte Staatsgewalt (- Bodin 1566). Heute bedeutet S. eines Staates dessen Freiheit und Unabhängigkeit nach außen und innen.Kroeschell, DRG 1, 2, 3; Köbler, DRG 149; Kelsen, H., Das Problem der Souveränität, 2. A. 1928; Hennis, W., Das Problem der Souveränität, 1951...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

(franz.) S. bezeichnet die höchste, nach innen und außen unabhängige staatliche Herrschaftsmacht und Entscheidungsgewalt: 1) Innere S. heißt in den modernen Demokratien, dass die Staatsgewalt über sämtliche Hoheitsrechte verfügt und durch die Volkssouveränität sowohl legitimiert als auch begrenzt ist. 2) Äußere S. (auch Staats-S.) bedeut...
Gefunden auf
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Von Souveränität spricht man wenn einem Staat die höchste Entscheidungsgewalt auf seinem Staatsgebiet zusteht. Fraglich ist, ob man noch von einem souveränen Staat reden kann, wenn er einen Teil seiner Gewalt an die Organe eines Staatenbundes abgegeben hat. Solange ein Staat aber selbständig diese Abgabe der Macht bestimmen und auch wieder ein...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/souveraenitaet.php

In der Wirtschaftssoziologie : [1] aus lat. super (über) abgeleitet, bezeichnet das Wort zunächst und auch heute noch in einem sehr weiten Sinne jede Form von Überlegenheit. [2] Seit J. Bodins staatsrechtliche Grundlegung des Absolutismus den S.sgedanken als den zentralen Gedanken der absoluten Herrschaft herausstellte, versteht man im engeren.....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/souveraenitaet/souveraenitaet.htm
(Staatsrecht) rechtliche Unabhängigkeit des Staates von anderen Staaten (Souveränität nach außen) sowie in der Ausübung der Staatsgewalt im Inneren des Staates (keine mediären Gewalten, die wie im mittelalterlichen Staat die Ausübung von Hoheitsrechten nach unten beschränken). Der Begriff wurde von J. Bodin geprägt...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/souveraenitaet-staatsrecht
(Völkerrecht) Organsouveränität. Innerhalb des Staates wurde früher das „oberste“ Organ als souverän bezeichnet, überwiegend der Monarch, aber schon seit Mitte des 18. Jahrhunderts das Volk ( Volkssouveränität, die u. a. durch die Formel zum Ausdruck kommt: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“, Art. 20 G...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/souveraenitaet-voelkerrecht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.