Ruhrrecht Bedeutung

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Ruhrrecht

Ruhrrecht Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Ruhrrecht, des -es, plur. die -e, in einigen, besonders Niederdeutschen Gegenden, ein Nahme des Strandrechtes S. dasselbe, ingleichen Ruhr 1.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_2_2145
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