
ist ein Kauf (vertrag), der zugleich ein Handelsgeschäft darstellt. Für den H. trifft das HGB in den §§ 373-382 zu den allgemeinen Vorschriften des BGB eine Sonderregelung, die im Interesse des Handelsverkehrs darauf abzielt, die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern rasch zu klären und ab...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/H/Handelskauf.htm

ist nach §§ 343 ff und 373 ff HGB ein Rauf, der von mindestens einem Kaufmann als Vertragspartner für Zwecke seines Handelsgeschäfts vorgenommen wird. Man unterscheidet den einseitigen Handelskauf (nur ein Kaufmann ist beteiligt, z.B. Einkauf von Lebensmitteln durch die Hausfrau im Supermarkt) und d...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Handelskauf, Kauf von Waren oder Wertpapieren, wenn dies ein Handelsgeschäft ist. Das HGB (§§ 373† †™381) regelt einige Abweichungen vom allgemeinen Kaufrecht des BGB, das im ûbrigen auch dem Handelskauf zugrunde liegt. Die Pflichten der Parteien werden verstärkt, die Abwicklung der Verträge wird ve...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

ist ein Kauf (vertrag), der zugleich ein Handelsgeschäft darstellt. Für den H. trifft das HGB in den §§ 373–382 zu den allgemeinen Vorschriften des BGB eine Sonderregelung, die im Interesse des Handelsverkehrs darauf abzielt, die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern rasch zu klären und abzuwickeln. Die Vereinbarungen der Parteie.....
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https://www.gbt.ch/Lexikon/H/Handelskauf.html

ist nach §§ 343 ff und 373 ff HGB ein Rauf, der von mindestens einem Kaufmann als Vertragspartner für Zwecke seines Handelsgeschäft s vorgenommen wird. Man unterscheidet den einseitigen Handelskauf (nur ein Kaufmann ist beteiligt, z.B. Einkauf von Lebensmitteln durch die Hausfrau im Supermarkt ) und den zweiseitigen Handelskauf (beide Beteili.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/handelskauf/handelskauf.htm

ein Geschäft über den Umsatz von beweglichen Sachen (Waren) oder Wertpapieren (nicht Grundstücken, Forderungen oder sonstigen Rechten) gegen Geld, bei dem mindestens ein Partner Kaufmann ist. Beim Handelskauf treten zum Kaufrecht des BGB Sondervorschriften des HGB hinzu, um dem Handelsverkehr eine rasche Abwicklung der Geschäfte zu ermögl...
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