[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Ritterstand, des -es, plur. car. 1) Ein Abstractum, den Stand, die Würde eines Ritters, so wohl in der engsten Bedeutung, als auch in weiterer, der Stand des alten Adels, von Personen männlichen Geschlechtes. Eine Person Ritterstandes, oder vom Ritterstande. 2) Ein Collectivum, die säm...
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Der Begriff des ,.Ritterstandes†` ist mehrdeutig. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts konnte darunter zweierlei verstanden werden:a) Einer der alten Landstände.b) Einer der Titel. In Österreich war die Entwicklung zur Teilung des niederen Adels in den untitulierten Adel und den Ritterstand Mitte des 18. Jahrhunderts abgeschlossen. Wesent...
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https://www.adelsrecht.de/Lexikon/R/Ritterstand/ritterstand.html
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