Rezéptum Bedeutung

Suchen

Rezéptum

Rezéptum Logo #42295Rezéptum (lat.), der Vertrag, wodurch die Entscheidung eines Rechtsstreits einem Schiedsgericht übertragen wird (s. Schiedsrichter); dann die Aufnahme von Passagiergut seitens der Gastwirte, im Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 626 ff.) "Einbringung von Sachen bei Gastwirten" genannt. Die Wirte haften wegen des Verlu...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.