
Reszindieren (lat.), zerreißen, wieder aufheben, für nichtig erklären; Reszission, Wiederaufhebung, Nichtigkeitserklärung; Reszissibilität, die Anfechtbarkeit, z. B. eines Testaments oder eines sonstigen Rechtsgeschäfts, welches aus gewissen Nichtigkeitsgründen reszissibel ist. S. Nichtigkeit.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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