
Der Rentenkauf ist eine historische und heute nur in unterentwickelten Ländern noch gebräuchliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, im Gegensatz zur Ratenzahlung ist dabei der Zeitraum einer Tilgung oft nicht festgelegt oder begrenzt (vgl. Ewiggeld). Mit dem Rentenkauf erwirbt der Gläubiger das Recht auf den Bezug einer zumeist j
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rentenkauf

ist das der Begründung der privatrechtlichen Rente durch Hingabe einer Geldsumme („Kauf“) dienende, seit dem Hochmittelalter sichtbare Rechtsgeschäft. R. ist daneben auch der kaufweise erfolgende Erwerb einer bereits bestehenden Rente.Hübner 395; Kroeschell, DRG 2; Köbler, DRG 125; Winiarz, A., Erbleihe und Rentenkauf in Österreich, 1906; ...
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Rentenkauf. Seit dem 13. Jh. das vorherrschende Kreditgeschäft des MA. Der Käufer (Kreditgeber) erwarb um einen bestimmten Kaufpreis (Kreditsumme) das Recht zum Bezug einer jährlich zu zahlenden Rente. (Er 'zahlte' z.B. eine Summe von 100 Gulden für das Recht zum Bezug einer jährlichen Rente von 1...
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