
Betriebliche Räume müssen in regelmäßigen Abständen renoviert werden. In diesem Zusammenhang entstehende Aufwendungen können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die betrieblichen Räume im Eigentum des Unternehmers stehen oder durch einen Mietvertrag angemietet wurden. Sofern der Unternehmer die Räume ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Betriebliche Räume müssen in regelmäßigen Abständen renoviert werden. In diesem Zusammenhang entstehende Aufwendungen können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die betrieblichen Räume im Eigentum des Unternehmers stehen oder durch einen Mietvertrag angemietet wurden. Sofern der Unternehmer die Räume ...
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