
Gemeinheit, Rechtsgeschichte: im Gemeineigentum, später auch unter der Herrschaft eines Grundherrn den Mitgliedern eines Dorfverbandes zu gemeinsamer Nutzung zur Verfügung stehende ländliche Grundstücke (Gemeindeland, Allmende). Die Gemeinheiten wurden im 18. und im 19. Jahrhundert in weitem Umfang...
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Gemeinheit , was mehreren zugleich zukommt; im moralischen Sinn Denk- und Handlungsweise, wie sie einem "gemeinen" Menschen eigen ist. Im juristischen Sprachgebrauch versteht man unter G. (universitas, corpus, collegium) einen Verein von mehreren Personen zu bestimmten fortdauernden Zwecken, welcher vom Staat als ein besonderes Rechtssubj...
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