[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Religions-Friede, des -ns, plur. die -n, in dem Deutschen Staatsrechte, ein Friedensschluß oder Vertrag zwischen dem Kaiser und den Ständen, worin die innere Ruhe im Reiche in Ansehung der Re... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_1_1179