
Religionsdelikte, Straftaten, die sich auf die Religion beziehen: Beschimpfung religiöser Bekenntnisse (§ 166 StGB), Störung der Religionsausübung (§ 167), Störung einer Bestattungsfeier (§ 167a), der Totenruhe und Leichenentwendung (§ 168). Geschütztes Rechtsgut ist der öffentliche Frieden in s...
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Straftaten, die sich auf Religion und Weltanschauung beziehen. Schutzgut sind aber nur der öffentliche Friede, die ungestörte Religionsausübung und das Pietätsempfinden (§166 ff. StGB), nicht mehr Religion und Weltanschauung oder religiöses Gefühl. Religionsbeschimpfung.
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