
Darunter versteht man die Esslinger Reichsmünzordnung von 1524 und die beiden Augsburger Reichsmünzordnungen von 1551 und 1559. Letztere blieb formell bis zum Ende des Römisch-Deutschen Reichs (1803/06) in Kraft, auch wenn sie bald nach ihrem Erscheinen ergänzt (Augsburger Münzedikt 1566) und umgangen wurde. Im Mittelalter ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40038
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