
Unter Beendigung der Tat wird im Strafrecht das Deliktsstadium genannt, in dem das Tatgeschehen seinen Abschluss gefunden hat. In den meisten Fällen bedeutet dies die Zweckerreichung. Die Bestimmung des Beendigungszeitpunktes hat insoweit praktische Bedeutung, als dadurch die Verfolgungsverjährung zu laufen beginnt, § 78a StGB. Der (materiellen...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Beendigung
Keine exakte Übereinkunft gefunden.