
Rechtsweg nennt man den Zugang zur Gerichtsbarkeit, meist im engeren Sinn des Zugangs zur Gerichtsbarkeit eines bestimmten Gerichtszweigs. Die häufigste Formulierung ist die vom „Rechtsweg zu den ...-Gerichten“, den jemand „beschreitet“, vorausgesetzt, er ist „eröffnet“, das heißt, der richtige Zweig der Gerichtsbarkeit ist gewählt...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsweg

Rechtsweg, der Weg, auf dem bei einer Gerichtsbarkeit um Rechtsschutz nachgesucht werden kann. Rechtsweggarantie ist das in Artikel 19 Absatz 4 GG enthaltene Recht, dass jedermann die Gerichte anrufen kann, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt ist.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Rechtsweg wird der Weg bezeichnet, auf dem bei einer Gerichtsbarkeit Rechtsschutz gesucht werden kann. Siehe unter Gericht/Gerichtsbarkeit/Gerichtszweige/Rechtswege.
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https://www.lexexakt.de/glossar/rechtsweg.php

Rechtsweg , Verfolgung eines Rechtsanspruchs durch Anstrengung eines Rechtsstreits oder Prozesses (s. d.). Vom R. ausgeschlossen ist eine Angelegenheit dann, wenn dieselbe nicht zum Gegenstand eines Prozesses gemacht werden kann, wie dies bei vielen Verwaltungssachen und namentlich da der Fall ist, wo das Verwaltungsstreitverfahren nicht eingeführ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im Verfassungs- und Prozessrecht der Weg zum Gericht, im deutschen Recht (§ 17 GVG) ursprünglich nur der zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, nach Art. 19 Abs. 4, 92, 93, 95 und 96 GG dagegen außer diesem, dem ordentlichen Rechtsweg, auch der Weg zu den Verwaltungsgerichten, Finanzgerichten, Arbeitsgerichten, Sozialgerichten, Disziplinargerichten.....
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https://www.wissen.de//lexikon/rechtsweg
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