
Unter Rechtsweggarantie wird ein grundrechtlich verbürgtes Recht auf Anrufung staatlicher Gerichte verstanden. Die Rechtsweggarantie gegen Akte der öffentlichen Gewalt ist in der Bundesrepublik Deutschland in {Art.|19|gg|juris} Abs. 4 Grundgesetz (GG) für jede natürlichen und privatrechtliche juristische Person und in der Schweiz in Art. 29a d...
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Mit Rechtsweggarantie wird das in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Recht des Einzelnen auf Rechtsschutz bezeichnet. Davon umfasst wird nicht nur der Anspruch auf Rechtsschutz im Eilverfahren, sondern auch auf Rechtsschutz in der Hauptsache (BVerfG NJW 2004, 2510). Daraus folgt, dass es nicht verfassungsgemäß ist, einen Kläger der Rechtsschutz in der...
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https://www.lexexakt.de/glossar/rechtsweggarantie.php
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