
Ein Rechtsschein ist die von bestimmten Tatsachen getragene Vermutung, dass ein bestimmtes rechtliches Verhältnis besteht. Diese Vermutung schützt den guten Glauben der am Rechtsverkehr Beteiligten. Häufig dienen öffentliche Urkunden oder öffentliche Register als Anknüpfungspunkt für den Rechtsschein. == Bürgerliches Recht == Der Begriff w...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschein

ist der äußerliche Anschein des Bestehens eines in Wirklichkeit nicht bestehenden Rechtes. Er kann Rechtswirkungen äußern (z. B. unrichtiges Grundbuch). Ihn gibt es seit Entstehung des Rechts.Hübner; Kroeschell, DRG 2; Meyer, H., Vom Rechtsschein des Todes, 1912; Canaris, C., Vertrauenshaftung, 1971
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Rechtsschein, der durch bestimmte Tatsachen erweckte bloße äußere Anschein eines (nicht) bestehenden Rechts. Zum Teil muss sich derjenige, der einen Rechtsscheintatbestand geschaffen hat, von einem darauf vertrauenden Dritten so behandeln lassen, als entspreche der Rechtsschein der wahren Rechtslage...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
(Rechtsscheinhaftung) Wurde etwa im Beispiel der Stellvertretung dem Vertreter keine tatsächliche Vollmacht erteilt, wird die Vollmacht trotzdem unter bestimmten Umständen rechtlich fingiert (siehe: Anscheinsvollmacht). Die rechtliche Konsequenz eines solchen Rechtsscheines ist - zum Beispiel im Falle einer schuldhaft falsch veranlaßten H...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42687

Von einem Rechtsschein spricht man, wenn etwas den Anschein der Rechtmäßigkeit hat ohne wirkliche rechtmäßig zu sein. Wer einen bestimmten Rechtsschein bewusst oder zumindest zurechenbar gesetzt hat, muss unter Umständen aus dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit dafür haften, sogenannte Rechtsscheinhaftung. Beispiele: Die Anscheinsvollmacht ...
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