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Rechtsgeschäft Logo #42000 Das Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung besteht, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführt, weil sie gewollt ist. Neben dem Element der Willenserklärung(en) kann ein Rechtsgeschäft also auch noch andere Tatbestandsmerkmale enthalten. So beinhal...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgeschäft

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Rechtsgeschäft Logo #42015ist ein auf dem Parteiwillen aufbauender Gesamttatbestand, der einen mit einer Willenserklärung angestrebten Rechtserfolg herbeiführt. Das R. entsteht mit der Ausbildung von Verkehrsgeschäften (Tausch, Gabe). Als rechtswissenschaftliche Grundfigur des Privatrechts wird es erst am Beginn des 19. Jh.s erfasst. Es gibt einseitige Rechtsgeschäfte (...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Rechtsgeschäft Logo #42090Unter R. ist der juristische Tatbestand zu verstehen, der aus einer oder mehreren Willenserklärungen (WE) und sonstigen Wirksamkeitsvoraussetzungen besteht, die erforderlich sind, um den mit der WE bezweckten Erfolg herbeizuführen. Von der bloßen Rechtshandlung unterscheidet sich das R. deshalb durc...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/r/Rechtsgeschaeft.htm

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Rechtsgeschäft Logo #42740Veränderung eines zivilrechtlichen Verhältnisses als Folge einer rechtsrelevanten Handlung (z.B. Vertragsabschluss, Lieferung, Zahlung, Kündigung etc.) Das deutsche Recht kennt ein zweigliedriges Rechtsgeschäft, das sich in einen schuldrechtliche...
Gefunden auf https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=R&id=28520&page=1

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Rechtsgeschäft Logo #40204Mit der Äußerung einer Willenserklärung geht eine Person ein Rechtsgeschäft ein, dass heißt, sie äußert den Willen, dass eine bestimmte Rechtsfolge eintreten soll. Beispiel Kaufvertrag. Verlangt der Käufer die Ware, enthält die Äußerung konkludent, dass die Rechtsfolge 'Kauf' eintreten soll und bei Einwilligung des Verkäufers liegt ein ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

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Rechtsgeschäft Logo #42134Rechtsgeschäft, auf mindestens einer Willenserklärung beruhender Tatbestand, der einen bestimmten, mit der Willenserklärung bezweckten Erfolg herbeiführen soll. Das Element des Zweckgerichtetseins unterscheidet das Rechtsgeschäft von der bloßen Rechtshandlung. Bei Rechtsgeschäften unterscheidet man ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Rechtsgeschäft Logo #42047Durch die gegenseitige Abgabe einer Willenserklärung kann ein Rechtsgeschäft zustande kommen. Die Art des Rechtsgeschäftes ist abhängig von der Zahl der abgegebenen Willenserklärungen. Ein einseitiges Rechtsgeschäft, wie zum Beispiel einer Kündigung oder das Testament, ist bereits durch eine einzige Willenserklärung realisierbar. Ein Vertra...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

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Rechtsgeschäft Logo #42811Durch die gegenseitige Abgabe einer Willenserklärung kann ein Rechtsgeschäft zustande kommen. Die Art des Rechtsgeschäftes ist abhängig von der Zahl der abgegebenen Willenserklärungen. Ein einseitiges Rechtsgeschäft, wie zum Beispiel einer Kündigung oder das Testament, ist bereits durch eine einzige Willenserklärung realisierbar. Ein Vertra...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

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Rechtsgeschäft Logo #40050Unter R. ist der juristische Tatbestand zu verstehen, der aus einer oder mehreren Willenserklärungen (WE) und sonstigen Wirksamkeitsvoraussetzungen besteht, die erforderlich sind, um den mit der WE bezweckten Erfolg herbeizuführen. Von der bloßen Rechtshandlung unterscheidet sich das R. deshalb durch die Zweckbedingtheit. Das R. ist aber auch ni...
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/R/Rechtsgeschaeft.html

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Rechtsgeschäft Logo #42834Mit Rechtsgeschäft wird eine Handlung bezeichnet, die aus mindestens einer Willenserklärung besteht und zur Herbeiführung eines rechtlichen Erfolgs (= Entstehung, Veränderung und Erlöschen von Rechtsverhältnissen) dient. Man unterscheidet dabei zwischen einseitigen und mehrseitigen Rechtsgeschäften: Einseitige Rechtsgeschäfte bestehen aus n...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/rechtsgeschaeft.php

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Rechtsgeschäft Logo #40086Unter R. ist der juristische Tatbestand zu verstehen, der aus einer oder mehreren Willenserklärungen (WE) und sonstigen Wirksamkeitsvoraussetzungen besteht, die erforderlich sind, um den mit der WE bezweckten Erfolg herbeizuführen. Von der bloßen Rechtshandlung unterscheidet sich das R. deshalb durch die Zweckbedingtheit. Das R. ist aber auch ni...
Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

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Rechtsgeschäft Logo #42295Rechtsgeschäft , ein erlaubter Willensakt, welcher eine Veränderung in den Rechtsverhältnissen herbeiführen soll, sei es, daß dadurch ein Recht begründet, verändert oder aufgehoben wird. Gehört dazu die Willenshandlung einer einzigen Person, so liegt ein einseitiges, ist dagegen die Willenseinigung mehrerer erforderlich, ein zweiseitiges R....
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Rechtsgeschäft Logo #42871im Privatrecht eine Handlung, durch die Rechte begründet, geändert, übertragen oder aufgehoben werden. Zum einseitigen Rechtsgeschäft (z. B. Dereliktion, Kündigung, Testament) gehört eine Willenserklärung, zum mehrseitigen Rechtsgeschäft gehören dagegen mehrere einander gegenüberstehende (so beim zweiseitigen Rechtsgeschäft, z....
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/rechtsgeschaeft
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