
Beziehung oder Vereinbarung zwischen zwei Parteien, die die vertragliche und rechtliche Grundlage der Geldflüsse repräsentiert, z.B.Versicherungsvertrag, Schadensfall oder Garantievereinbarung. Eine Rechtsbeziehung wird im Vertragskontokorrent durch die Rechtsbeziehungsnummer und durch die Rechtsbeziehungsart dargestellt.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Siehe unter Rechtsverhältnis.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/rechtsbeziehung.php
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