
Realausgaben sind Sach- oder Personalausgaben des Staates, die für den öffentlichen Konsum oder öffentliche Investitionen eingesetzt werden könne. Der Staat übt mit den Realausgaben selbst Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen aus, somit beansprucht auch er Teile des Sozialproduktes. Mit den gekauften Gütern ...
Gefunden auf
https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/r/realausgaben.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.