
Im Mittelalter war der König bzw. der Kaiser des Römisch-Deutschen Reiches oberster Richter. Vor ihn als Richter konnten im Prinzip alle Rechtsstreitigkeiten gebracht werden, unabhängig welche unteren Gerichte sonst für deren Entscheidung zuständig war. Brachte jemand einen Rechtsstreit vor den Kaiser und nahm der Kaiser (oder ein vom Kaiser ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Privilegium_de_non_evocando

Privilegium de non evocạndo , den Fürsten und Reichsstädten gewährtes Privileg, bei Rechtsstreitigkeiten keine Eingriffe der königlichen Gerichtsgewalt erdulden zu müssen; meist verbunden mit dem Verbot einer Anrufung der Reichsgerichte nach Abschluss des Verfahrens (Privilegium de non evoca...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Privilegium de non evocando (Nicht-an-sich-ziehungs-Privileg). Dieses Privileg befreite von dem königlichen Recht, einen noch nicht entschiedenen Rechtsstreit unter Umgehung der örtlichen Gerichtsbarkeit vor das Königsgericht zu ziehen (ius evocandi; lat. evocare = herausrufen; mhd. uzheischen). Die...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
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