
Unter Freilassung (lat. manumissio) versteht man den juristischen Akt, durch den ein Sklave aus dem Zustand der Sklaverei entlassen wird. Zu unterscheiden sind dabei die vom Sklavenhalter initiierte Freilassung eines Sklaven und die Sonderformen des Selbstkaufes eines Sklaven bzw. des Kaufes eines Sklaven durch dessen (freie) Angehörige. ==Griech...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Freilassung

ist in der ständischen Gesellschaft das Rechtsgeschäft, durch welches der Unfreie aus der Unfreiheit entlassen wird, daneben auch die Beendigung eines Freiheitsentzuges. Das römische wie das mittelalterliche Recht kennen verschiedene Formen der F. (mancipatio, Schatzwurf, Speergedinge, Freilassungsbrief). Lit.: Kaser § 16 I; Kroeschell, DRG 1, ...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Freilassung, die Aufhebung von Herrschaftsrechten über Menschen minderen Rechts (Sklaven, Unfreie). - Im Alten Orient war die Freilassung nicht selten, die vorgesehenen Fälle sind durch die Gesetzessammlung Hammurapis überliefert. Freilassung war v. a. durch Freikauf oder mittels einer Adoption dur...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Freilassung (mhd. vrilaz; mlat. manumissio, mancipatio). Unfreie oder Sklaven konnten im FMA. vom Feudalherren in die volle, vererbbare Freiheit oder - weitaus häufiger - in eine bedingte Freiheit verschiedener Abhängigkeitsgrade entlassen werden. Dies war mit bestimmten Zeremonien (s. Schatzwurf) u...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

im römischen Recht eine bestimmte förmliche Handlung, durch die ein Sklave die Rechtsstellung eines Freien erhielt. In den Schutzgebieten ist die Freilassung eines Haussklaven an keine Form gebunden; sie kann jederzeit erfolgen, jedoch wird durch sie die Unterhaltspflicht gegenüber alten oder kran...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

Entlassung aus der Unfreiheit im römischen und germanischen Recht; im germanischen und alten deutschen Recht z. B. durch Übergabe eines Freibriefs.
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https://www.wissen.de//lexikon/freilassung
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