
P. bezeichnet die staatlichen Behörden, deren Aufgabe es ist, Gefahren für den einzelnen und die Allgemeinheit abzuwehren, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu schützen und strafbare Handlungen ggf. unter Anwendung von Zwang zu verfolgen. Die P. ist bei diesen Aufgaben an Recht und Gesetz (bzw. an das pflichtgemäße Ermessen bei der Ausle...
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(police) (von πολισ = Stadt) Ursprünglich die Stadtverwaltung, später vor allem Sammelbegriff für die Ordnungshöter einer Stadt.
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=P&id=18374&page=1

(police) (von πολισ = Stadt) ursprünglich die Stadtverwaltung, spter vor allem Sammelbegriff für die Ordnungshter einer Stadt.
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Polizei: Polizisten ruhen sich während der Ausschreitungen, im Dezember 2005, am Rand des... Die Polizeigewalt ist einer der wichtigsten Teile der Staatsgewalt. Sie ist im Rechtsstaat durch klare Vorgaben begrenzt. Polizeiliche Maßnahmen bedürfen grundsätzlich einer Ermächtigungsgrundla...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

sind die Behörden des Bundes und der Länder mit Befugnissen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit bei Gefahr im Verzug. Man unterscheidet Schutzpolizei, Wasserschutzpolizei, Kriminalpolizei und Bereitschaftspolizei.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42361

Früher im weiteren Sinn Bezeichnung für die gesamte Staatsverwaltung. Im 18. Jahrhundert war Polizei der Begriff für das allumfassende Hoheitsrecht sich um das Wohl der Allgemeinheit und des einzelnen Bürges in allen Bereichen des sozialen Lebens zu sorgen (= Polizeistaat). Der moderne materielle Polizeibegriff umfasst alle Funktionen der öffe...
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https://www.lexexakt.de/glossar/polizei.php

Polizei (spätmhd. polizi, polizey = öffentliche Sicherheit; v. mlat. policia, zu grch. polis = Stadt[staat]). Der Begriff erscheint erstmals 1464 in einer kaiserlichen Urkunde für die Reichsstadt Nürnberg und steht dort für eine wohlgeordnete öffentliche Sicherheit. Die Einhaltung städtischer Verord...
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Polizei (griech., v. politeia, Staatsverwaltung), im weitesten Sinn die gesamte staatliche Thätigkeit, welche im innern Staatsleben zur Sicherung und Förderung der Wohlfahrt des Staats und seiner Angehörigen entwickelt wird, also s. v. w. innere Staatsverwaltung mit Ausschluß der Rechtspflege; Polizeihoheit (Polizeigewalt, jus politiae), die de...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

. 1. Begriff und Arten. 2. Behörden und Beamte. 3. Maßnahmen der P. 4. Sicherheits - P. 5. Wohlfahrts - P. 1. Begriff und Arten. P. ist diejenige Staatstätigkeit der inneren Verwaltung, die mit vorbeugenden oder abwehrenden Anordnungen die durch Rechtsverletzungen oder tatsächliche Ereignisse verurs...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

Zweig der staatlichen Verwaltung, der im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtmäßigem Ermessen notwendigen Maßnahmen zu treffen hat, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht werden (früher § 14 des preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes, auch schon...
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https://www.wissen.de//lexikon/polizei
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