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Banknoten Logo #40014Banknoten siehe Geld
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

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Banknoten Logo #40021Banknoten sind ein gesetzliches Zahlungsmittel und müssen zum vollen Nennwert unbeschränkt angenommen werden. Die OeNB ist nach Maßgabe der Genehmigung der Europäischen Zentralbank (EZB) berechtigt, in Österreich auf Euro lautende Banknoten auszugeben.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40021

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Banknoten Logo #42012Papiergeld, das von Notenbanken, in Deutschland und den weiteren Mitgliedsländern der Europäischen Währungsunion von der Europäischen Zentralbank (EZB), herausgegeben wird und auf einen runden Betrag an Währungseinheiten lautet. Die Banknote ist ein Zahlungsmittel und kein Wertpapier. Nach dem Währungsrecht besteht ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

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Banknoten Logo #42697Scheine, auf denen ein bestimmter Betrag aufgedruckt ist. In der Euro-Währung gibt es Banknoten für 5, 10 ,20, 50, 100, 200 und 500 Euro. Banknoten sind ein neben dem Hartgeld umlaufendes, mit währungsgesetzlicher Kraft versehenes Zahlungsmittel, das nur von privilegierten Staatsbanken (Banknotenmonopol) in Verkehr gebracht werden darf. Das alle...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42697

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Banknoten Logo #42719Durch die Notenbank als Zahlungsmittel ausgegebenes Papiergeld (gesetzliches Zählungsmittel).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

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Banknoten Logo #42295Banknoten , die unverzinslichen Kreditscheine der Zettelbanken, welche ebenso wie Münzen als Umlaufsmittel im Verkehr benutzt werden. Näheres s. Banken (Zettelbanken). Vgl. auch Papiergeld.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Banknoten Logo #42145s. Geld und Geldwirtschaft 3. DEUTSCHES KOLONIAL- LEXIKON (1920), Bd. I, S. 132.
Gefunden auf https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

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Banknoten Logo #42880Anweisung en an sich selbst, die von Notenbank en (-f Zentralbanken; Privatnotenbanken: in Deutschland bis Ende 1935) begeben werden und i.d.R. als Papiergeld in Erscheinung treten. Für die Geldeigenschaft der Banknote n im juristischen Sinne spielt die Frage der gesetzlichen Zahlkraft und der Einlösungspflicht eine bedeutende Rolle. Unter wirtsc...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/banknoten/banknoten.htm
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