
Die Schutzherrschaft eines Heiligen über die ihm geweihte (katholische) Kirche. Im frühen Mittelalter hing das Patrozinium oft mit der Aufbewahrung von Reliquien zusammen; auch Schlüsse auf den damaligen Rechtsträger der Kirche und ihres Besitzes können aus dem Patrozinium gezogen werden (Martinskirchen für karolingische Zeit, Stephanskirchen...
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Als Patrozinium wird die Schutzherrschaft eines Patrons oder einer Patronin bezeichnet, der eine Einrichtung (Kirche, Spital, Schule) unterstellt wird. Das Wort wird auch für das Hochfest gebraucht, an dem der Heilige gefeiert wird, dem die Kirche geweiht ist (Patronatsfest). Meist bestimmt das Patrozinium das äußere und innere Bildprogramm. ==...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Patrozinium

ist im Kirchenrecht seit dem 4. Jh. das Schutzverhältnis eines Heiligen (z. B. Martin) zu einer einzelnen, später meist nach ihm benannten Kirche. Das P. lässt für quellenarme Zeiten Rückschlüsse auf die Entstehung einer Kirche zu. Deinhardt, W., Patrozinienkunde, Hist. Jb. 56 (1936), 174; Feine, H., Kirchliche Rechtsgeschichte, 5. A. 1972; P...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Schutzherrschaft eines Heiligen über die ihm geweihte Kirche. Patron
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https://relilex.de/

(Kirchenpatrozinium) Wenngleich Kirchen immer Gott geweiht sind und Häuser Gottes, erhielten sie seit dem 4. Jahrhundert zusätzlich den Namen eines Heiligen oder einer Heiligen. Diese Namensgebung (lateinisch: Patrozinium) stellte die lokale Gemeinde und ihre Kirche unter den Schutz des Heiligen oder der Heilige. Am Gedenkta...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42056

Patrozinium das, römische Rechtsgeschichte: die von den Großgrundbesitzern gegen den Widerstand der kaiserlichen Zentralgewalt wahrgenommene Schutzfunktion für einzelne Bürger und Ortschaften.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Patrozinium: »Sankt Wolfgang mit dem Kirchenmodell«, Detail aus dem... Patrozinium das, christliche Kirchen: die Schutzherrschaft eines Heiligen (Patron) über die ihm geweihte Kirche. Ihm zu Ehren wird jährlich das Patronatsfest gefeiert.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

[das]; ist das Namensfest des Heiligen, dem das örtliche Gotteshaus geweiht ist. Die Kirche wurde meist (nicht immer) am P. eingeweiht.
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https://www.kirwa.net/lexikon.php

Patrozinium (lat. patrocinium = Schutz [durch einen Patron]). Als patrocinium, mundium oder mundiburdium wurde im ma. Lehnswesen der Schutz eines Mächtigen bezeichnet, den dieser einem Vasallen gewährte (s. Kommendation). Katholischem Brauch zufolge wurden Kirchen einem Schutzheiligen (Patron) oder ...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
(Recht) die Verteidigung vor Gericht durch den Patron ; führte immer mehr zu einem tatsächlichen Abhängigkeitsverhältnis ( Patroziniumsbewegung ; Übergang zum Lehnswesen bzw. Feudalismus ).
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https://www.wissen.de//lexikon/patrozinium-recht
(Theologie) die „Schutzherrschaft“ eines Heiligen über die ihm geweihte Kirche.
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