
Pflichtverband ist ein Begriff aus dem deutschen Recht. Er bezeichnet einen Verband, der aufgrund öffentlich rechtlicher Vorschriften besteht. Typisch für Pflichtverbände ist, dass die Mitgliedschaft in ihnen obligatorisch, d. h. nicht vom Willen der Mitglieder abhängig ist (Pflichtmitgliedschaft). Von Kritikern werden solche Verbände auch al...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtverband
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