
Pfandleihe, das Ausleihen von Geld gegen ein Pfand. Die Pfandleihe wird besonders von kommunalen Pfandleihanstalten (Leihhaus) betrieben. Die gewerbsmäßige Pfandleihe durch private Pfandleiher bedarf der behördlichen Erlaubnis (§ 34 GewO).
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von öffentlichen (meist kommunalen) Stellen oder von privaten, der behördlichen Erlaubnis bedürftigen Unternehmungen (Leihhäuser, Pfandhäuser, Pfandleihanstalten) betriebenes Geschäft, gegen Hinterlegung von Pfändern und gegen festgesetzte Zinssätze kurzfristig Geld auszuleihen. Für das hinterlegte Pfand wird ein Pfandschein ausgest...
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