
Ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung; Gemeinschaftswaren, können vorübergehend aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt, in einem Drittland veredelt, und unter vollständiger oder teilweiser Befreiung der Einfuhrabgaben wieder in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft übergeführt werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42413

In diesem Verfahren werden Gemeinschaftswaren zur Durchführung von Veredelungsvorgängen vorübergehend aus der EG ausgeführt. Bei der Wiedereinfuhr wird berücksichtigt, dass in ihnen aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft stammende Waren enthalten sind. Dadurch vermindert sich der Abgabenbetrag. (Differenzverzollung, Mehrwertverzollung).
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42492
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