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Kategorie: Transport und Verkehr > Zoll
Datum & Land: 23/08/2010, De.
Wörter: 24
ATLAS
Ein internes Informatikverfahren der deutschen Zollverwaltung, mit dem schriftliche Zollanmeldungen und Verwaltungsakte durch elektronische Nachrichten ersetzt werden.
Aufschubkonto
Das Aufschubkonto ist ein durch das Hauptzollamt bewilligtes Konto, von dem aus die Abgabenschulden eines Abrechnungszeitraumes zu einem festgelegten Fälligkeitstag an die Bundeskasse Trier zu zahlen sind.
Ausfuhrgenehmigungen
Überwachungspflichtige Ausfuhrwaren (z.B. Waffen, Fabrikationsanlagen). Zuständige Stelle
Carnet ATA
Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Verbringung von z.B. Berufsausrüstung, Messegütern in Drittländer.
Carnet TIR
Einsatz für Exporte in Drittländer. Reduzierung der Grenzaufenthalte. LKW muss zollsicher sein (Zollverschlussanerkenntnis).
Dokumentenerstellung
z. B. EUR1, ATR, Urspungszeugnis, Ursprungserklärung auf Handelsrechnung
Einfuhr
(Import) Alle Käufe im Ausland (EG ausgenommen) unterliegen bei Einfuhr in die EG einer zolltechnischen Behandlung = Zollabwicklung.
Einfuhrgenehmigung
BAW Eschborn (Textilsektor), Centrale Dienst/NL-Groningen
Intrastatmeldung Eingang-Ausgang
(via Internet) Statistische Meldung für das Bundesamt in Wiesbaden für Güter mit einem jährlichen Transaktionswert über 400.000 EUR
NCTS
(New Computerized Transit System) Ein EDV-gestütztes Versandsystem unter der Leitung der Europäischen Kommission, welches das bisherige manuelle Verfahren ersetzt. Es sind 31 Länder beteiligt.
Passive Veredelung
In diesem Verfahren werden Gemeinschaftswaren zur Durchführung von Veredelungsvorgängen vorübergehend aus der EG ausgeführt. Bei der Wiedereinfuhr wird berücksichtigt, dass in ihnen aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft stammende Waren enthalten sind. Dadurch vermindert sich der Abgabenbetrag. (Differenzverzollung, Mehrwertverzollung).
Reexport
Waren werden im unveränderten Zustand unverzollt wieder ausgeführt.
Rückwarenabfertigung
Zoll- und steuerfreie Abfertigung z. B. nach einer Reklamation bezüglich der Qualität.
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung / Fiskalvertretung
Zollrechtliche Abfertigung innerhalb der EU für Nicht-EU-Länder.
Unvollständige Ausfuhranmeldung
Verfahren schützt den Ausführer davor, dass z. B. Geschäftsgeheimnisse bekannt gegeben werden.
Versandverfahren T1 mit NCTS
Externe Versandverfahren-Nichtgemeinschaftswaren bis Außengrenze EG. Gemeinsame Versandverfahren Nichtgemeinschaftswaren Abgang EG in die EFTA.
Versandverfahren T2 mit NCTS
Gemeinschaftswaren über die EFTA Länder (z.B.nach Italien über die Schweiz) oder direkt in die EFTA.
Zollabfertigung mit ATLAS
Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr.
Zollfreischreibung
Waren sind abgabenfrei, wenn der Wert 22 € nicht übersteigt.
Zollkontingente
Waren, die in sehr beschränkten Maße in die EG eingeführt werden.
Zolllager
Im Zolllagerverfahren können an bestimmten zugelassenen Orten oder Lagereinrichtungen Waren unversteuert gelagert werden. Zolllager dienen hauptsächlich dazu, diese Waren für die Dauer der Lagerung von der Erhebung von Einfuhrabgaben und grundsätzlich von der Anwendung handelspolitischer Maßnahmen (z.B. Vorlage von Einfuhrgenehmigungen) freizuhalten.
Zollpräferenzpapiere
Form A, ATR, EUR1; UE auf Handelsrechnung
Zolltarifnummer
Auch als "Warennummer" bezeichnet. Mithilfe dieser 11-stelligen Nummer werden nicht nur Waren verschlüsselt, sondern auch die entsprechenden Maßnahmen wie Zollsatz oder Genehmigungspflichten ergeben sich hieraus.
Zollwertanmeldung
Berechnung des Zollwertes nach der Zollwertverordnung