
Als Parklicht wird in Deutschland ein bei abgezogenem Zündschlüssel einzuschaltendes, im Gegensatz zum Standlicht einseitig leuchtendes Licht bezeichnet. Es darf in Deutschland innerorts an Stellen ohne ausreichende Fremdbeleuchtung anstelle des Standlichts benutzt werden – beispielsweise an Stellen, an denen die Straßenbeleuchtung nicht wäh...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Parklicht
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