[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, nach seinem eigentlichen Geschmacke noch einen andern obgleich schwächern in dem Munde hinterlassen, einen Nachgeschmack haben. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_2_0_204