[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Nachjahr, des -es, plur. die -e, in einigen Gegenden eine Benennung des Gnadenjahres, d. i. des ersten Jahres nach dem Tode eines Erblassers, in welchem dessen Erben noch die völlige Besoldung genießen.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_2_0_126
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