
Nachdrucke gelten als eigene Ausgaben eines Werkes in der gleichen physischen Form und werden, falls es sich um unveränderte bzw. nur unwesentlich veränderte Ausgaben handelt, mit der Originalausgabe beschrieben. Als unveränderte Nachdrucke gelten auch Ausgaben, bei denen nur einzelne Bände/ Jahrgänge des Originals unverändert nachgedruckt w...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Nachdruck

Übersetzungen für „Nachdruck“ Werden Sie jetzt Premium-Mitglied Synonym für Scheitermost; siehe dort. Scheitermost Bezeichnung (auch Nachdruck) für den beim Pressen mit höher erforderlichem Druck zuletzt gewonnenen Most, in dem durch das Zerreiben von... Vollständiger Text
Gefunden auf
https://glossar.wein.plus/nachdruck
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Nachdruck, des -es, plur. die -drücke. 1 Von dem Zeitworte nachdrücken, so fern es im Oberdeutschen gleichfalls nachdrucken lautet. 1) Die Handlung des Nachdrückens; ohne Plural. (a) Eigentlich die Handlung des wiederhohlten Druckes. So ist der Nachdruck bey dem Pressen des Weines die ...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_2_0_57

mit Genehmigung der PostDamit bezeichnet man alle Drucke unter Verwendung mehr oder weniger veränderter originaler Druckstöcke, die im Auftrag von Händlerorganisationen, Vereinen oder Privaten mit Genehmigung der Post nachgedruckt wurden. D.h. die Post war nicht der direkte Hersteller der Marken, sondern hat für die Herstellung nur die Genehmi....
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42010

Nachdruck, Buchwesen: unveränderte Nachauflage eines Schriftwerkes.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Nachdruck, Recht: 1) unberechtigter Druck (Raubdruck) eines Werkes, dessen Rechte andere haben; 2) Bezeichnung für den zulässigen Druck eines Werkes, dessen Schutzfrist abgelaufen ist.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

1), mit Genehmigung der Post:Damit bezeichnet man alle Drucke unter Verwendung mehr oder weniger veränderter originaler Druckstöcke, die im Auftrag von Händlerorganisationen, Vereinen oder Privaten mit Genehmigung der Post nachgedruckt wurden. D.h. die Post war nicht der direkte Hersteller der Marken, sondern hat für die Herste...
Gefunden auf
https://www.kosel.com/de/lx/N/index.htm

Nachdruck (franz. Contrefaçon), die unbefugte Vervielfältigung eines Schriftwerkes, an welchem ein Urheberrecht besteht; im weitern Sinn jede Verletzung des Urheberrechts, so daß außer dem eigentlichen N. auch die Nachbildung von Kunstwerken und Photographien, die Verbreitung der nachgedruckten Exemplare sowie die unbefugte Aufführung von dram...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Auch: Faksimile-Ausgabe. Unveränderte Übernahme einer alten Druckversion aufgrund ihres ästhetischen Werts, so dass ein physisch neues »Buch einem alten »Band ähnelt, ohne jedoch dessen Nachteile wie Brüchigkeit, Schimmel oder andere Defekte. ~ sind vor...
Gefunden auf
https://www.student-online.net/dictionary/action/view/Glossary/524df940-b9e
(Druckwesen) unveränderte Neuauflage eines Buchs, dessen Satz und Druckplatten nicht mehr vorhanden sind, wobei die Druckform auf fotografischem Wege von der Originalauflage gewonnen wird.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/nachdruck-druckwesen
(Publizistik) die Vervielfältigung eines Schriftwerks und damit eine Form der Nutzung der Urheberrechte. Der ungenehmigte Nachdruck, der nicht zum persönlichen Gebrauch geschieht, ist verboten, verpflichtet bei Verschulden zum Schadenersatz und ist auf Antrag bei Vorsatz strafbar. Raubdruck.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/nachdruck-publizistik
Keine exakte Übereinkunft gefunden.