
(F.) ist im Heiligen Römischen Reich (deutscher Nation) vor allem das Immunitätsgebiet (im engeren Sinn).Hofmann, K., Die engere Immunität, 1914; Bader, K., Studien zur Rechtsgeschichte des mittelalterlichen Dorfes, Bd. 1 1957
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muntat (mundate, montat; v. lat immunitas). Ein aus einer Herrschaft (z.B. Grafschaft, Erzbistum, Vogtei) und deren Gerichtsbarkeit herausgenommnener - gefreiter - Bezirk. Typischerweise die Immunität der Dome, Stifte und Klöster samt den zugehörigen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden der geistl. und w...
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