
Gemäß dem Montanmitbestimmungsgesetz ('Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen des Bergbaus und der eisen- und stahlerzeugenden Industrie vom 21. Mai 1951') werden die Vertreter der Anteilseigner und die der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat eines Unt...
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