
bedeutet im Außenhandel, daß ein Land bei Vertragsschluß dem Partner alle die Vergünstigungen einräumt, die es bisher bereits allen anderen Handelspartnern gewährt hat. Nicht Vorzugsbehandlung, sondern Gleichbehandlung wird angestrebt.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Meistbegünstigung: Richard Cobden Meistbegünstigung, Zugeständnis in Handelsverträgen, wonach der eine Vertragsstaat dem anderen alle handelspolitischen Vergünstigungen (v. a. Zollvorteile) gewährt, die er Drittstaaten einräumt. In der Regel ist die Meistbegünstigung gegenseitig und ohne spezie...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Von Meistbegünstigung spricht man im Völkerrecht, wenn ein Staat sich gegenüber einem anderen verpflichtet, diesem alle handelspolitischen Vergünstigungen zu gewähren, die er auch anderen Staaten gewährt.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/meistbeguenstigung.php

die durch besondere Klauseln (Meistbegünstigungsklausel) in zwischenstaatlichen Handels-, Wirtschafts-, Konsular-, Niederlassungsverträgen u. Ä. Verträgen vereinbarte Regelung, derzufolge der Staat bzw. seine Staatsangehörigen im Gebiet des Vertragspartners alle Vorteile genießen sollen, die der versprechende Staat in Verträgen mit dri...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/meistbeguenstigung
Keine exakte Übereinkunft gefunden.