
Ein Meineid ist ein falscher Eid vor Gericht oder möglichen anderen Stellen, die nach dem Gesetz zur Abnahme von Eiden befugt sind. Noch im Mittelalter wurde dem Meineid Schwörenden als Spiegelstrafe die Zunge herausgeschnitten oder die zum Schwören erhobene Hand abgeschlagen. Der Begriff Meineid leitet sich aus dem Althochdeutschen ab, wobei
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https://de.wikipedia.org/wiki/Meineid

ist das vorsätzliche falsche Schwören des Täters vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle. Im römischen Recht wird, von bestimmten Sonderfällen (z. B. lat. falsum [ N.] , stellionatus [ M.]
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Der Meineid ist eine erschwerte Form der Falschaussage. Er besteht aus einer unwahren Aussage und einem Eid. Die Tathandlung besteht darin, dass der Täter vor Gericht oder vor einer anderen zur Eidesabnahme zuständigen Stelle (Notar, Patentamt) vorsätzlich falsch schwört. Auch di...
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Mein
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Von einem Meineid spricht man bei der Beeidigung einer vorsätzlich falschen Aussage. Der Meineid ist ein Verbrechen, dass gemäß § 154 StGB mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft wird. Beispiel: A steht wegen Körperverletzung vor Gericht. B der bei dem Geschehen nicht dabei war, aber dem A schaden will meldet sich als Zeug...
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https://www.lexexakt.de/glossar/meineid.php

Meineid (mhd. meineit = Falscheid; lat. periurium, testimonium falsum). Das vorsätzliche falsche Schwören (Meineid) zog - ebenso wie das Nichtbefolgen eines promissorischen Eids (Eidbruch) - Ehrverlust nach sich, verbunden mit Rechtlosigkeit und Eidesunfähigkeit. Kirchlicherseits wurde er - wegen de...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Meineid (vom mittelhochd. "mein", d. h. falsch, Falscheid, lat. Perjurium), eine falsche Aussage oder Versicherung, zu welcher man die Anrufung Gottes mißbraucht. Das kanonische Recht und das ältere deutsche Recht, namentlich die sogen. Carolina, welche (Art. 107 u. 108) den M. mit Abhauen der Schwurfinger bestrafte, ja sogar noch das s...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

s. Eid.
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

vorsätzlich falsches Schwören vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle; strafbar (§§ 154, 155 StGB) regelmäßig mit Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr. – In der Schweiz strafbar nach Art. 306 und 307 StGB (u. U. mit Zuchthaus). – Österreich: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren (§ 2...
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https://www.wissen.de//lexikon/meineid
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