
Jede Genossenschaft ist nach dem Genossenschaftsgesetz verpflichtet einem Prüfungsverband anzugehören. Dieser übernimmt neben der regelmäßigen Pflichtprüfung (§ 53 GenG) auch die Gründungsprüfung von Genossenschaften (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG). Die Gründungsprüfung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Genossenschaft zum Genossenschaf...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Prüfungsverband

Auch Fachverbände (zum Beispiel genossenschaftliche Prüfungsverbände, Prüfungsverbände bei gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, Prüfstellen der Sparkassen- und Giroverbände) sind neben den freiberuflich tätigen Wirtschaftsprüfern auch Träger externer Prüfungen. Die genossenschaftlichen Pr&u...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/p/pruefungsverband.php
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