
ist ein Gericht einer Grundherrschaft unter dem Vorsitz des Meiers. Das M. begegnet seit dem Hochmittelalter. In der Neuzeit wird es vom Landesherrn zurückgedrängt und endet im 19. Jh. Kroeschell, DRG 2; Stutz, U., Höngger Meiergerichtsurteile, 1912; Bader, K., Studien zur Rechtsgeschichte des mittelalterlichen Dorfes, Bd. 2 1962, 343; Heikaus, ...
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Meiergericht (mhd. meierdinc, vrongerihte; mlat. curia dominicalis, judicium curiale). Das Gericht eines Fronhofs oder einer Grundherrschaft. Es tagte unter dem Vorsitz des Meiers als Vertreter des Grundherrn, seit dem SMA. in größeren Grundherrschaften auch unter dem eines besonderen Hofrichters....
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