
Aktien, die mehrere Stimmrechte pro Aktie gewähren. In Deutschland nach § 12 Abs. 2 Aktiengesetz unzulässig, mit Ausnahme vom Bundeswirtschaftsministerium zur Wahrung gesamtwirtschaftlicher Interessen genehmigter Ausnahmen. In anderen Ländern sind Mehrstimmrechtsaktien weit verbreitet.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

Mehrstimmrechtsaktien sind Unternehmensanteile besonderer Gattung , weil sie dem Eigentümer ein erhöhtes, z.B. 100-faches, Stimmrecht einräumen. Diese Aktien wurden in Deutschland immer in Form von vinkulierten Namensaktien ausgegeben. In Deutschland sind solche Aktien nach § 12 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) unzulässig, mit Ausnahme vom Bund...
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/mehrstimmrechtsaktien/mehrstimmrec
Keine exakte Übereinkunft gefunden.