
Mediat (lat. ‚mittelbar‘) nannte man im Gegensatz zu Immediat (‚unmittelbar‘) im Heiligen Römischen Reich bis 1806 solche Herrschaften oder Besitzungen, die nicht unmittelbar dem Reich untergeordnet waren, sondern nur mittelbar und durch ihren näheren Herrn, der den Rechtsstatus eines Reichsstandes besaß, mit dem obersten Lehnsherrn, de...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Mediat

mediat , mittelbar; im Heiligen Römischen Reich (bis 1806) der Landeshoheit eines Reichsstandes, nicht unmittelbar dem Kaiser (immediat) unterstellt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mediat (spätlat., "mittelbar") hießen im alten Deutschen Reich im Gegensatz zu immediat (s. d.) solche Herrschaften oder Besitzungen, welche nicht unmittelbar unter dem Reich standen, sondern einem Reichsstand untergeben waren. S. Mediatisieren.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im Deutschen Reich (bis 1806) Bezeichnung für Besitzungen und Herrschaften, die nicht reichsunmittelbar (immediat) waren, sondern nur indirekt, d. h. durch den ihnen übergeordneten Reichsstand, zum König in Beziehung standen.
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https://www.wissen.de//lexikon/mediat
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