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Leibeigenthum Bedeutung
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Leibeigenthum
[Achtung: Schreibweise von 1811]
Das Leibeigenthum, des -es, plur. inus. das Eigenthumsrecht über den Leib, d. i. die Person, eines anderen, das Recht über einen Leibeigenen.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_994
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