
Als Lehrdeputat bezeichnet man im Hochschulwesen die Lehr- beziehungsweise Unterrichtsverpflichtung eines Hochschullehrers oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters. Sie wird oft in Semesterwochenstunden (SWS) gemessen und beinhaltet die Präsenzzeit in den Lehrveranstaltungen ohne vorbereitende oder nachbereitende Tätigkeiten. Die Rechtsverordn...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Lehrdeputat

Lehrverpflichtung einer Planstelle bzw. Person.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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