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Raterteilung Logo #42090Wer einem anderen einen Rat, eine Empfehlung oder eine Auskunft erteilt, ist hieraus an sich - falls er dabei nicht eine unerlaubte Handlung begeht - nicht zum Ersatz eines aus der Befolgung des Rats entstehenden Schadens verpflichtet (§ 676 BGB); es liegt eine bloße Gefälligkeit (Schuldverhältnis) ...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/r/Raterteilung.htm

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Raterteilung Logo #42065Wer einem anderen einen Rat, eine Empfehlung oder eine Auskunft erteilt, ist hieraus an sich - falls er dabei nicht eine unerlaubte Handlung begeht - nicht zum Ersatz eines aus der Befolgung des Rats entstehenden Schadens verpflichtet (§ 676 BGB); es liegt eine bloße Gefälligkeit (Schuldverhältnis) ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Raterteilung Logo #40050Wer einem anderen einen Rat, eine Empfehlung oder eine Auskunft erteilt, ist hieraus an sich – falls er dabei nicht eine unerlaubte Handlung begeht – nicht zum Ersatz eines aus der Befolgung des Rats entstehenden Schadens verpflichtet (§ 676 BGB); es liegt eine bloße Gefälligkeit (Schuldverhältnis) vor (s. aber Zeugnis). Oftmals i...
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/R/Raterteilung.html

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Raterteilung Logo #42880Wer einem anderen einen Rat, eine Empfehlung oder eine Auskunft erteilt, ist hieraus an sich - falls er dabei nicht eine unerlaubte Handlung begeht - nicht zum Ersatz eines aus der Befolgung des Rats entstehenden Schaden s verpflichtet (§ 676 BGB); es liegt eine bloße Gefälligkeit (Schuldverhältnis) vor. Oftmals ist jedoch eine Verpflichtung .....
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/raterteilung/raterteilung.htm
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