
legitimieren , 1) beglaubigen; für gesetzmäßig erklären. 2) ein Kind für ehelich erklären. 3) sich ausweisen. 4) jemandem zu etwas berechtigen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Legitimieren (neulat.), für legitim erklären, die Legitimität (s. d.) darthun, erteilen; sich l., darthun, bescheinigen, daß man zur Vornahme einer Handlung befugt, bevollmächtigt sei, auch sich über seine Persönlichkeit ausweisen (s. Legitimation).
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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