
Die Gesellschaft, welche die Vertragspartei als Leasinggeber mit Leasingnehmer darstellt, ist die Leasinggesellschaft. Die Leasinggesellschaften überlassen dem Leasingnehmer entgeltlich das Wirtschaftsgut zur Nutzung was den wesentlichen Vertragsbestandteil im Leasing ausmacht. Leasinggesellschaften können sich auf einzelne Leasingthemen konkret ...
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