
Das Leasingobjekt, da es Eigentum des Leasinggebers ist, wird bei diesem bilanziell aktiviert. Diese werden dann als Leasingvermögen im Anlagevermögen ausgewiesen. Diese Leasingobjekte sind zur Nutzung dem Leasingnehmer überlassen. Grundlage dafür ist die Maßgeblichkeit der Afa-Tabelle.
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