
Einmalig bei Vertragsbeginn erhält der Leasing-Nehmer eine für die gesamte Vertragslaufzeit gültige Leasing-Rechnung, die alle Zahlungspflichten einschließlich der Mehrwertsteuer enthält. Die Leasing-Rechnung dient gleichzeitig als Nachweis für den Vorsteuerabzug (§ 14 Umsatzsteuergesetz).
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