[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Landamt, des -es, plur. die -ämter. 1) Ein Hofamt einer Provinz, welches bey Feyerlichkeiten, welche den Landesherren und die Landstände zugleich betreffen, verwaltet wird, daher solche Landämter, welche auch Landesämter, genannt werden, in manchen Ländern von den Hofämtern im engst...
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