
Die Lage eines Weinberges ist weinrechtlich abgegrenzt und mit einem bestimmten amtlichen Namen versehenen. Der Lagename ist bei der Landwirtschaftskammer in der Weinbergsrolle eingetragen.Der Name muss nicht auf dem Etikett angegeben werden, ist aber dort häufig angeführt. Wenn der Lagename jedoch benutzt, muss auch der Gemeindename mit ...
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